Prävention: Schutzkonzept der Gemeinde St. Paulus Großburgwedel

Stand: Januar 2019

 

Einleitung


Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde St. Paulus lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander und die Beziehung zu Gott. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu Gott, ihren Nächsten und zu sich selbst zu entwickeln und zu leben.

Die Gemeinde St. Paulus tritt entschieden dafür ein, junge Menschen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Sie duldet keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde im Zeitraum von Oktober 2017 bis September 2018 von einer Arbeitsgruppe aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Gemeinde erstellt. Auf der Grundlage der Präventionsordnung des Bistums Hildesheim vom 6.12.2014 und der Instruktionen des Generalvikars vom 6.12.2014 enthält es:

  •  Grundsätzliches zur Personalauswahl, zum Erweiterten Führungszeugnis,
     zu Fortbildungen und Schulungen
  •  Verhaltenskodex mit Selbstauskunftserklärung
  •  Interventionsmaßnahmen
  • Beschwerdewege.

Das Schutzkonzept gilt entsprechend auch für schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene. Im gesamten Text wird darauf verzichtet, jeweils die männliche und die weibliche Sprachform anzugeben, gleichwohl gilt das gesamte Konzept für beide Geschlechter.


I. Personalauswahl, Erweitertes Führungszeugnis, Fortbildungen und Schulungen


In unserer Gemeinde findet eine umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendpastoral statt. Die Gemeinde wird mit größtmöglicher Sorgfalt darauf achten, dass in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen nur solche Personen tätig werden, die über die persönliche Eignung dazu verfügen. Sie wird von ihnen die nach der Präventionsordnung erforderlichen Fortbildungen/ Schulungen, die der Prävention von sexualisierter Gewalt dienen, verlangen und diese überprüfen. Sie wird entsprechend der Präventionsordnung ihre Eignung ferner durch Einholung und Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und einer ergänzenden Selbstauskunftserklärung (s. S. 10) überprüfen.

Die Gemeinde wird als Voraussetzung für eine Tätigkeit mit jedem haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendpastoral, der regelmäßig oder punktuell Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen hat, den nachfolgenden Verhaltenskodex individuell vereinbaren. Sie wird jedem ferner eine Abschrift des vom Bistum erstellten Notfallplans bei erforderlichen Interventionsschritten (s. III.) aushändigen. Die möglichen Beschwerdewege (s. IV.) werden in der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

II. Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung


Der Schutz der Kinder und Jugendlichen, die Respektierung ihrer Bedürfnisse und Grenzen ist oberstes Ziel. Dieser Kodex soll Orientierung für adäquates Verhalten geben, ein Klima der Achtsamkeit fördern und einen Rahmen bieten, damit Grenzverletzungen vermieden werden. Dieser Verhaltenskodex stellt die gemeinsame Basis für den Umgang dar.

1) Nähe und Distanz


Wir pflegen in den Gruppen in der Gemeinde einen respektvollen Umgang miteinander.

Wenn wir mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, geschieht dies in den dafür vorgesehenen Räumen. Diese sind für andere zugänglich und dürfen nicht abgeschlossen werden.

Jede Gruppe sollte wenn möglich von mindestens zwei Personen geleitet werden.

Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen ernst und achten diese in Bezug auf einen altersangemessenen Umgang. Wieviel Distanz die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen die Kinder und Jugendlichen. Der Wunsch nach Distanz hat Vorrang. Hierfür trägt der Erwachsene die Verantwortung!

Keiner wird wegen des Wunsches nach Distanz abfällig behandelt.

Grenzverletzungen werden in Teamgesprächen thematisiert.

Wenn Kinder und Jugendliche unangemessen viel Nähe zu einem Erwachsenen suchen (z.B. Umarmung bei Begrüßung und Abschied), nimmt dieser dies freundlich wahr, lässt es aber nur im vertretbaren Rahmen zu.

Übermäßige Nähe (z.B. wenn ältere Kinder und Jugendliche auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen) wird nicht zugelassen.

Wenn jemand diese Grenzen unangemessen überschreitet, wird dieses unverzüglich angesprochen. Herausgehobene Freundschaften und andere Personen ausgrenzende Beziehungen sollten nicht entstehen. Rollenschwierigkeiten (auch bei familiären Verbindungen) werden angesprochen. Schon bestehende Beziehungen sollen nicht zur Schau gestellt werden.

Erwachsene pflegen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse.

Wenn Kinder und Jugendliche sich auf sensible Themen vorbereiten (z.B. Beichte), wird die Privatsphäre beachtet (z.B. nicht zum Reden drängen, Aufzeichnungen nicht für andere lesbar). Mit persönlichen Offenbarungen ist diskret umzugehen.

2) Angemessenheit von Körperkontakten


Körperkontakte sind sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck von Pflege, erster Hilfe, Trost und auch von pädagogisch und gesellschaftlich zulässigen Spielen/Methoden erlaubt. Sie sollten aber alters- und rollenangemessen sein und können kulturbedingt unterschiedlich ausfallen.

Die Privatsphäre ist zu beachten, z.B. bei der Benutzung von Sanitäranlagen.

Wenn Messdienern oder Kommunionkindern beim Ankleiden der liturgischen Gewänder zu helfen ist, wird vorher um Erlaubnis gefragt.

Eine medizinische Betreuung geschieht bei Notwendigkeit möglichst geschlechterspezifisch.

Wenn spezieller Pflegeaufwand bei einem Kind besteht, ist dies mit den Eltern abzusprechen. Die Intimzonen von teilnehmenden Personen und Leitern werden nicht berührt.


3) Sprache und Wortwahl


In der Gemeinde gehen alle freundlich, altersgerecht und dem Kontakt angemessen mit Kindern und Jugendlichen um. Dies gilt auch für Sprache und Wortwahl:

  • Wir verwenden keine sexualisierte Sprache und keine Vulgärsprache, machen keine sexuellen Anspielungen. Es dürfen keine Bloßstellungen oder abfälligen Bemerkungen erfolgen. Wir verwenden keine übergriffigen oder sexualisierten Spitznamen.
  • Wir achten darauf, wie Kinder und Jugendliche untereinander kommunizieren. Je nach Häufigkeit und Intensität der Verwendung sexualisierter Sprache, sexueller Anspielungen etc. weisen wir sie daraufhin und versuchen, dieses Verhalten zu unterbinden. Ebenso werden Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Gesprächen Dritter geschützt.
  • Den Kindern und Jugendlichen soll immer die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen, ihre Wünsche und ihre Sorgen zu äußern und ihre Gedanken zu formulieren. Die Wahrnehmung und die Äußerungen der Kinder und Jugendlichen sind zu beachten.
  • Von unserer Seite aus wird das Thema Sexualität nicht angesprochen. Wenn das Thema von den Kindern und Jugendlichen angesprochen wird, antworten wir grundsätzlich in einer wertschätzenden Weise und verweisen an die Eltern/Erziehungsberechtigten, die hierfür Ansprechpartner sind.

4) Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken


Medien, die wir Kindern und Jugendlichen zugänglich machen, sind sinnvoll und altersangemessen auszuwählen.

Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen bei der Herstellung und Nutzung von Filmen und Fotos sowie an die geltenden Datenschutzregeln.

Jede Art von Cybermobbing ist untersagt und wird nicht geduldet.

'Das Fotografieren von Personen in unbekleidetem Zustand sowie das Erstellen oder Verbreiten sexualisierter Fotos/Medien/Videos jeder Art sind untersagt.

Wenn wir Fotos kommentieren, achten wir auf eine respektvolle Ausdrucksweise.

5) Verhalten auf Freizeiten und Reisen


Auf mehrtägigen Veranstaltungen und auf Reisen sollen Kinder und Jugendliche von einer ausreichenden Anzahl Erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.

Bei Übernachtungen sind den Erwachsenen sowie den minderjährigen Leitern einerseits und den Kindern/Jugendlichen andererseits Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen und getrennt nach Geschlechtern zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Werden Erwachsene und minderjährige Leiter in einem Raum übernachten, ist zuvor die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Gemeinsame Körperpflege, insbesondere gemeinsames Duschen, mit Schutzpersonen ist nicht erlaubt. In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt eines Begleiters mit Kindern oder Jugendlichen zu unterlassen. Ausnahmen sind mit der Leitung der Veranstaltung abzustimmen.

Das Bett eines Leiters oder Teilnehmers ist dessen Privatbereich und wird geachtet.

6) Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen


Soweit finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke vergeben werden, muss dies transparent geschehen und darf nicht mit einer Gegenleistung oder persönlichen Gefälligkeit verbunden sein.

Der finanzielle Rahmen sollte angemessen sein; Zuwendungen müssen abgelehnt werden können. Einzelne Kinder und Jugendliche dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden.

7) Verhalten bei Regelverstößen


Bei Regelverstößen muss den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, ihr Handeln/Verhalten zu reflektieren und zu ändern. Mit Fehlern/Fehlverhalten wird deshalb konstruktiv umgegangen. Bei Konflikten sind beide Seiten zu hören. Ggf. ist eine dritte Person hinzuzuziehen.

Soweit Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, erfolgt das möglichst unmittelbar nach dem Fehlverhalten, fair, transparent, altersgemäß und dem Verfehlen angemessen. Bei gleichen Verstößen wird eine Gleichbehandlung gewährleistet.

Beobachten wir in der Gemeinde einschüchterndes Verhalten oder verbale/nonverbale Gewalt, wird die Situation unverzüglich gestoppt. Das unangemessene Verhalten wird angesprochen und zum Thema gemacht sowie eine Veränderung eingefordert.

Sogenannte Mutproben sind zu untersagen.

Kinder und Jugendliche verhängen untereinander keine Disziplinarmaßnahmen, ausgenommen sind minderjährige Gruppenleiter.

 

 

III. Interventionsschritte

Entsprechend dem auf der Webseite des Bistums Hildesheim veröffentlichten Notfallplan (https://www.praevention.bistum-hildesheim.de/schuetzen/welche-massnahmen/institutionelle-massnahmen/) beachten wir folgende Maßnahmen:

 

 1) Handlungsleitfaden
     bei Grenzverletzungen

 

 

2) Handlungsleitfaden bei
    Mitteilung durch Betroffene

 

 

3) Handlungsleitfaden
     Vermutung

IV. Beschwerdewege

1)  Ansprechpartner in der Gemeinde

die Hauptamtlichen

2) Ansprechpartner auf Bistumsebene

Die Ansprechpersonen auf Bistumsebene finden Sie hier.

  • Dr. Angelika Kramer
    Fachärztin für Anästhesie und Spezielle Schmerztherapie
    Domhof 10-11, 31134 Hildesheim
    Tel. 05121/35567, Mobil 0162/9633391
    Email: dr.a.kramer(ät)web.de 
  • Dr. Helmut Munkel
    Arzt für Anästhesie und Intensivmedizin
    Wiener Straße 1, 27568 Bremerhaven
    Tel. 04749/4423266
    Email: hemunk(ät)t-online.de 
  • Anna-Maria Muschik
    Diplom-Pädagogin
    Hustedter Straße 6, 27299 Langwedel
    Tel. 04235/2419
    Email: anna.muschik(ät)klaerhaus.de

  • Michaela Siano
    Diplom-Psychologin
    Kirchstr. 2, 38350 Helmstedt
    Tel. 05351/424398
    Email: rueckenwind-he(ät)t-online.de


    3) Nichtkirchliche Beratungsstellen

  • Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe:
    Jugendhilfestation Burgwedel
    Kleinburgwedelerstr. 1A, 30938 Burgwedel
    Tel. 0511/61627750

  • Kinderschutz-Zentrum Hannover
    Martha-Wissmann-Platz 3, 30449 Hannover
    Tel. 0511/3743478
    Email: info(ät)ksz-hannover.de
  • Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
    Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover
    Tel. 0511/61622160
    Email: BSt-missbrauch(ät)region-hannover.de

  • Violetta, Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V.
    Seelhorststr. 11, 30175 Hannover
    Tel. 0511/855554
    Email: info(ät)violetta-hannover.de

  • Beratungsstelle Anstoß – Gegen sexualisierte Gewalt an Jungen und männlichen Jugendlichen Ilse-ter-Meer-Weg 7, 30449 Hannover
    Tel. 0511/123589-11
    Email: anstoss@maennerbuero-hannover.de


    Dieses Schutzkonzept wird drei Jahre nach Inkraftsetzung überprüft. Es wurde vom Kirchenvorstand der Gemeinde St. Paulus am 14.11.2018 sowie in der Ergänzungsfassung Stand Januar 2019 am 20.02.2019 rechtskräftig beschlossen und ab dem 01.03.2019 in Kraft gesetzt.



 

 

 

 

Erklärung: Durch meine Unterschrift erkenne ich, _____________________________________________, geboren am ________________, den Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Paulus an und erkläre meinen Willen und mein Bemühen, mich an diese Regeln zu halten und die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten. Ich bestätige zudem, den vom Bistum erstellten Notfallplan bei erforderlichen Interventionsschritten und die Übersicht über die Beschwerdemöglichkeiten entsprechend den Abschnitten III. und IV. des Schutzkonzeptes erhalten zu haben. Ich versichere, dass kein Ermittlungsverfahren gegen mich im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen und meine Tätigkeit ruhen zu lassen. _____________________________ __________________________ Ort, Datum Unterschrift

Hier können Sie sich das gesamte Schutzkonzept als PDF-Dokument herunterladen: